Es muss sich um EU-zertifizierten Nutzhanf handeln und durch ein Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden. Alle anderen Akteure (Kaufleute, Kleingärtner und wissenschaftliche Institute etc.) benötigen eine Erlaubnis. Cannabis-Sorten, deren Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) unter 0,2 % beträgt, dürfen seit 1996 als Nutzhanf in Deutschland unter Auflagen wieder angebaut werden. Die bekanntesten...